„Wollen Sie Ihre Frau (Ihren Mann) lieben und achten und ihr (ihm) die Treue halten alle Tage Ihres Lebens?“ Das ist kein Satz aus einem romatischen Hollywoodfilm, sondern die Frage aller Fragen, die der Pfarrer oder Diakon dem Brautpaar während des Traugottesdienstes in der Kirche stellen wird. Viele Paare wünschen sich neben der standesamtlichen Heirat noch immer eine kirchliche Trauung. Und das nicht nur aus romantischen Gründen: Sie wollen ihrer Beziehung einen verbindlichen Charakter geben und sich unter den Segen Gottes stellen.
Im Jahr 2017 haben in Stuttgart mehr als 200 Paare katholisch geheiratet. Zwischenzeitlich ist bei fast der Hälfte der Trauungen ein Partner katholisch, der andere gehört einer anderen Konfession oder Religion an. Zu den beliebtesten katholischen Hochzeitskirchen gehören St. Maria in der Tübinger Straße, St. Elisabeth im Stuttgarter Westen, Liebfrauen in Bad Cannstatt, St. Barbara in Hofen und St. Clemens in Botnang.
Hochzeitspaare, die kirchlich heiraten wollen, sollten bereits mehrere Monate vor dem geplanten Termin mit ihrem Pfarramt Kontakt aufnehmen. Nach dem katholischen Verständnis ist die Ehe ein Sakrament, sie ist das Abbild der Beziehung zwischen Jesus und seiner Kirche. Deshalb ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis so lange gültig, bis ein Partner stirbt. Zum katholischen Eheverständnis gehört auch eine grundsätzliche Bejahung von Kindern. Eine Annullierung der kirchlichen Ehe ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wenn Sie Mitglied unserer Gesamtkirchengemeinde sind und heiraten möchten, wenden sie sich bitte an unsere Pfarrbüros.
Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigkeitsnachweis erbringen: Dabei handelt es sich um eine aktuelle Taufurkunde, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen Katholiken kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen amtlichen Ledigennachweis durch eine Aufenthaltsbescheinigung, die sie beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt erhalten.
Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit Januar 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt werden. Für die standesamtliche Trauung wird die Geburtsurkunde, der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.
Grundsätzlich ist der Pfarrer der Heimatpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall, dass Paare an einem anderen Ort heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer ein entsprechendes Dokument aus. Allerdings ist es dann an den Paaren selbst, an ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der Sie traut.
Das Paar sollte sich frühzeitig (rund sechs bis zwölf Monate vorher) an die zuständige Pfarrgemeinde wenden, damit der Wunschtermin auch Realität werden kann. Es empfiehlt sich, erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Pfarrer verbindliche Absprachen mit dem Gastronomen des ausgewählten Restaurants, dem Fotografen und anderen Beteiligten zu treffen. Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, sodass eine langfristige Planung ratsam ist.
Die Planung einer Hochzeit ist etwas ganz Besonders, bedeutet für jedes Paar aber auch viel Stress. Zwischen Kleideranproben, Menüauswahl und dem Entwerfen der Einladungskarte geht der tiefere Sinn der kirchlichen Trauung schnell verloren. Die katholische Kirche bietet deshalb Ehevorbereitungsseminare an, in denen wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg angesprochen werden. Thematisiert werden zudem auch die Herausforderungen, die sich Paaren in ihrem Zusammenleben in der modernen Gesellschaft stellen.
Einige Wochen vor der Eheschließung trifft sich der Pfarrer oder Diakon mit dem Paar zum Traugespräch. Dabei kommen viele verschiedene Themen zur Sprache: Zum einen möchte der Pfarrer das Paar besser kennen lernen, damit er die Trauung persönlich gestalten kann. Zum anderen können offene Fragen beispielsweise zur Gottesdienstgestaltung, der Lied- und Textauswahl oder zu den Trauzeugen geklärt werden. Beim Traugespräch wird auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe gesprochen. Dabei geht es um die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. In dem so genannten Eheprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Daten für das Ehebuch der Gemeinde erfasst.
Gehört der Partner einer anderen Konfession an, so verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte ökumenische Trauung zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen.
Der katholische Partner braucht dann für eine Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem andersgläubigen Partner bekannt sein und bedarf seiner Zustimmung. Unter diesen Voraussetzungen ist eine kirchliche Trauung möglich. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners sollten die Ehe bestimmen.
„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Eheverständnis kann deshalb eine kirchlich gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden. Eine Wiederheirat ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob eventuell Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren gegeben sind.
Bei einer katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen notwendig, die sich zum christlichen Glauben bekennen sollten. Rechtlich notwendig ist ein christliches Bekenntnis zur Trauzeugenschaft nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein Fest im Rahmen eines Gottesdienstes. Es gibt eine feste Liturgie, die einen gewissen Rahmen vorgibt. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen einbringt, selbst Texte aus dem Evangelium, Fürbitten und Lieder auswählt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung.
Für jetzt bleiben
Glaube, Hoffnung, Liebe,
diese drei;
doch am größten unter ihnen
ist die Liebe.
Sprechen Sie mich an!